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Gemeindeorgane, Sitzungstermine
Die Gemeindeorgane sind Bestandteil der sogenannten inneren Gemeindeverfassung. Ihnen steht u. a. das Recht zu, Entscheidungen in Gemeindeangelegenheiten zu treffen. Organe sind der Gemeinderat, der Verwaltungsausschuss, der Bürgermeister und die Ortsräte.

Keine Organstellung haben die ebenfalls hier aufgeführten Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher. Sie sind vom Rat bestimmt. Ihre Aufgabe ist vorallem, die Belange der Ortschaften ohne Ortsrat gegenüber den Gemeindeorganen zu vertreten.

Die Sitzungstermine der öffentlich tagenden Gremien sind unter dem entsprechenden Menüpunkt zu finden.

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