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Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsbeauftragte (vormals Frauenbeauftragte) für den Bereich der Gemeinde Kreiensen

Annegret Wrobel
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Annegret Wrobel - Gleichstellungsbeauftragte in der Gemeinde Kreiensen

ist Annegret Wrobel aus dem Bad Gandersheimer Ortsteil Helmscherode. Annegret Wrobel ist erreichbar unter der Telefonnummer 05382/5665 (gleichzeitig Faxnummer) oder 0160/5143355 sowie unter der E-Mail Adresse annegret.wrobel@t-online.de. Die Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte wird ehrenamtlich ausgeübt. Hauptberuflich ist Annegret Wrobel als Pflegedienstleiterin bei der Sozialstation Bad Gandersheim-Kreiensen-Kalefeld e.V. beschäftigt.

In welchen Gremien arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte mit?

Teilnahme an

  • Einstellungsgesprächen
  • Verwaltungsausschusssitzungen
  • Jugend- und Kulturausschusssitzungen
  • Schulausschusssitzungen
  • Bau-, Umwelt- und Brandschutzausschusssitzungen
  • Haushalts-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusssitzungen
  • Ratssitzungen
  • Ortsratssitzungen.

    Warum gibt es eine Gleichstellungsbeauftragte?

    Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Grundgesetz Art. 3 Abs.2) seit mehr als 40 Jahren gilt dieses Verfassungsgebot.

    In den meisten Familien sieht dieses jedoch anders aus. Die Frauen tragen im wesentlichen die Verantwortung für Haushalt sowie Kindererziehung auch wenn sie berufstätig sind. Dies hat nach der Kindererziehung zur Folge, das sie den Wiedereinstieg in das Berufsleben oftmals mit Problemen verbunden ist und daher oft Arbeitslosigkeit zur Folge hat. Auch haben Frauen bei gleicher Qualifikation schlechtere Chancen in höhere Positionen aufzusteigen wie Männer.

    Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Frau und die Anerkennung ihrer gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben.

    Gerade nach einer Trennung oder Arbeitsplatzverlust ist die soziale und finanzielle Situation wesentlich schlechter als bei Männern.

    Zur traurigen Realität gehört immer noch, das Frauen Gewalt an Körper und Seele angetan wird. Zum 01.01.2002 ist das neue Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten, das
    - erstens einen Anspruch auf Überlassung der (ehemals) gemeinsam genutzten Wohnung, "wer schlägt muss gehen" und
    - zweitens Schutzanordnungen, die vor Gewalt, Belästigungen und Nachstellungen schützen beinhaltet wie beispielsweise Betretungs-, Näherungs- und Aufenthaltsverbote.

    Wie arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte auf gleiche Rechte für Frauen und Männer hin?

  • Sie bietet Sprechstunden nach Absprache an
  • vermittelt an entsprechende Beratungsstellen
  • Existenzgründung
  • Gewalt gegen Frauen
  • Mädchen in der Jugendarbeit
  • Behinderte Frauen
  • Frau/Mädchen und Gesundheit
  • Zusammenarbeit mit Institutionen und Fraueneinrichtungen/Gruppen vor Ort.

    Wer kann sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden?

    Sie versteht sich als eine "Art Anlaufstelle" für alle Frauen.

    Über neue Ideen ist sie sehr dankbar, wie man die Lebensqualität von Frauen in der Gemeinde Kreiensen verbessern kann.

    Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet als Interessenvertreterin für alle Frauen in der Verwaltung sowie im gesamten Gemeindegebiet.

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